19 Millionen Euro für finanzschwache Kommunen

Bild: Patrick Josefowiez

Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben

Lottke: „Viel Fördergeld fließt in die Region“

Mit rund 19 Millionen Euro unterstützt die SPD-geführte Landesregierung Niedersachsens noch in diesem Jahr 38 besonders finanzschwache Kommunen: „Wichtiges Fördergeld für lokale Projekte, das auch ins Cuxland und in den Landkreis Osterholz fließt“, vermeldet der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt. Innenminister Boris Postorius hatte die Investitionshilfen erneut bewilligt, damit fließen seit 2018 zum dritten Mal Sondermittel ins Land und im laufenden Jahr noch einmal eine Million Euro mehr als im Vorjahr.

Im Landkreis Cuxhaven werden via Bedarfszuweisung 140.000 Euro für die Beschaffung eines Gefahrgut-Gerätewagens für die Kreisfeuerwehrbereitschaft zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Beverstedt erhält auf diesem Wege 440.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Altwistedt. 100.000 Euro erhält die Gemeinde Wurster Nordseeküste für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr Wursterheide. In der Stadt Geestland wird mit 820.000 Euro der Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Lintig/Meckelstedt bezuschusst. In der Samtgemeinde Börde Lamstedt wird die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF10/6) für die Ortswehr Nordahn mit 70.000 Euro gefördert. Die Samtgemeinde Land Hadeln erhält 690.000 Euro via Bedarfszuweisung vom Land für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Bülkau.

Im Landkreis Osterholz erhält die Gemeinde Worpswede aus Landesmitteln 60.000 Euro zur Anschaffung von Atemschutzgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Worpswede. In die Stadt Osterholz-Scharmbeck fließen 930.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Scharmbeckstotel.

Lottke sagte, mit den Zuweisungen würden vor Ort wichtige Impulse gesetzt, damit notwendige Maßnahmen endlich umgesetzt werden könnten. Mit dem Schwerpunkt auf Brandschutz und Hilfeleistung zeige die SPD-geführte Landesregierung, wie wichtig ihr der Bevölkerungsschutz sei: „Am Ende des Tages darf die Sicherheit der Menschen vor Ort nicht von der Tatsache abhängen, wie gut eine Kommune finanziell dasteht.“

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, also  sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen. Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen beispielsweise für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.