Straßenausbausatzung

Abschaffung der Straßenausbausatzung in der Gemeinde Schwanewede

Schwanewede, 28.08.2020. Auf meine Intention hin hat die SPD-Fraktion im Gemeinderat Schwanewede die „Abschaffung der Straßenausbausatzung“ beantragt und um Beratung in dem zuständigen Fachausschuss und im Gemeinderat gebeten.

Die Gemeinde Schwanewede verfügt zwar über eine Straßenausbausatzung, die zur Zeit faktisch allerdings keine Anwendung findet. Fraktionsübergreifend wurde in der Vergangenheit die Einschätzung geteilt, dass die bestehende Satzung rechtliche Mängel aufweist und eine Erhebung von Anliegerbeiträgen somit anfechtbar wäre. Immer wieder gab es allerdings auch Forderungen aus der Kommunalpolitik, die Straßenausbausatzung zu reformieren und sie gerichtsfest zu gestalten, um zukünftig entsprechende Straßenausbaubeiträge wieder von den Anliegerinnen und Anliegern eintreiben zu können. Wir möchten mit der Abschaffung der Straßenausbausatzung für Rechtssicherheit für die Menschen in Schwanewede sorgen. Bürgerinnen und Bürger müssen so nicht mehr befürchten, zahlen zu müssen, wenn die Straße direkt vor ihrer Haustür saniert werden muss. Straßen und Wege in Ordnung zu halten, ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und damit von der Gemeinde zu leisten und darf nicht zu Lasten Einzelner gehen. Aus unserer Sicht sind Straßenausbaubeiträge ungerecht und bürokratisch. Sie sind ungerecht, weil sie keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Anlieger nehmen. Besonders ältere Menschen und junge Familien würden durch Beitragsbescheide, die nicht selten fünfstellige Beiträge fordern, schnell in Existenznöte geraten. Die Beiträge sind bürokratisch, weil für das komplizierte System der Eintreibung der Beiträge viel Verwaltungsaufwand zu betreiben wäre. Daher ist eine Deckung aus dem Haushalt der Gemeinde geboten, die die Lasten gleichmäßig und nicht nach zufälligem Wohnort verteilt.

Wir freuen uns, wenn die weiteren Fraktionen im Schwaneweder Gemeinderat unser Anliegen teilen und sich in den Beratungen unserem Antrag anschließen können.


Antrag